|

1. Muss man sich für die Vorlesungen anmelden? / Findet eine Anwesenheitskontrolle bei den Vorlesungen statt?
Nein, es findet für Vorlesungen der ersten zwei Studienjahre Biologie keinerlei Anmeldung noch Anwesenheitskontrolle statt. Für die Praktika werden die Studierenden - meistens im Rahmen der dazugehörigen Vorlesung - aufgefordert, sich anzumelden.
2. Können Prüfungen wiederholt werden?
Die Prüfungen (Leistungskontrollen) für einzelne Lehrveranstaltungen können maximal einmal wiederholt werden. Genügende Leistungskontrollen können nicht wiederholt werden.
Bis wann muss die Wiederholung stattgefunden haben?
Die Wiederholung hat innerhalb eines Jahres nach Erstantritt zu erfolgen.
3. Darf der Wiederholungstermin (August/September) als persönlicher Ersttermin wahrgenommen werden?
Bis Ende des akademischen Jahres HS11/FS12 durften Biologie-Studierende frei wählen, ob sie am 1. Termin (im Anschluss ans Semester) oder anlässlich des Wiederholungstermins (Aug/Sept) die Leistungskontrolle zum ersten mal schreiben.
NEU: Ab HS12/FS13 werden die Wiederholungsprüfungen in der Biologie nur noch für "echte" Wiederholer zur Verfügung stehen! Dies betrifft erstmals die Zulassung zu den Prüfungen der Wiederholungs-Session im August/September 2013. Echte Wiederholer sind Personen, welche die Prüfung bereits einmal geschrieben haben und eine ungenügende Note erzielt haben ODER Personen, die sich mit Arztzeugnis vom Erstantritt abgemeldet haben ODER Minor-Studierende, die nachweisen können, dass Sie eine andere Prüfung am gleichen Datum des Ersttermins hatten (d.h. Terminüberschneidung mit Prüfung eines anderen Studiengangs).
4. Wie entsteht die Gesamtnote eines Moduls?
Die Note der Leistungskontrolle einer Lehrveranstaltung wird multipliziert mit den ECTS dieser Lehrveranstaltung. Alle derart ECTS-gewichteten Noten des Moduls werden zusammengezählt und das Ganze durch die Summe der ECTS des Moduls geteilt.
5. Wann ist ein Modul als Ganzes bestanden?
Ist der ECTS-gewichtete Notendurchschnitt des Moduls ≥4.0, so ist das Modul als Ganzes bestanden. Wenn Sie einzelne ungenügende Lehrveranstaltungen für das Modul anrechnen lassen wollen, müssen Sie das allerdings selber via ePUB auslösen.
6. Wie erhalte ich Einblick in meine Noten?
Via das elektronische Prüfungssystem der Universität Bern (ePUB). Sobald ein Dozierender Ihre Note für eine Leistungskontrolle einträgt, haben Sie Zugriff auf diese.
7. Wann weiss ich, ob ich zu einer Wiederholung antreten muss?
Um Herauszufinden, ob ein Modul bestanden wurde, werden die Noten aller Erstantritte verwendet. Wird das Modul mit den Noten der Erstantritte nicht bestanden, so sind alle ungenügende Leistungen des Moduls zu wiederholen. (Anmerkung: das erste Studienjahr in Biologie gilt als ein Modul).
8. Kann ich das erste Studienjahr wiederholen?
Wer mit allen Erstantrittsnoten das Propädeutikum (erstes Studienjahr) in Biologie nicht bestanden hat, muss gemäss Artikel 18 des Studienplans Biologie ALLE ungenügenden Noten wiederholen. (Innerhalb des Fachs Chemie kann kompensiert werden.)
Wer mit den Erstantrittsnoten nicht bestanden hat und zu Beginn seines dritten Semesters noch nicht alle notwendigen Wiederholungen erbracht hat, kann im dritten und vierten Semester nach individuellem Stundenplan eine Kombination von Veranstaltungen des ersten Studienjahrs (Repetition) und des zweiten Studienjahrs zu belegen. Die Studierenden planen in solchen Fällen selber ihre individuellen Stundenpläne. (Eine Mitteilung an die Studienleitung ist nicht nötig. Bei den Immatrikulationsdiensten läuft Ihre persönliche Anzahl Semester mit Studienziel Major in Biologie einfach weiter, d.h. sie wird nicht "zurückgesetzt".) Zu beachten: Leistungen des dritten Studienjahrs dürfen erst belegt werden, wenn das erste Studienjahr bestanden ist.
Wer nach den notwendigen Wiederholungen (also mit allen definitiven Noten) das erste Studienjahr nicht bestanden hat, kann die Bestehensnorm gemäss Artikel 20 des Studienplans Biologie nicht einhalten und wird vom weiteren Studium der Biologie ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt an allen Schweizer Universitäten als Grund für eine Nicht-Zulassung zum Studium Bachelor in Biologie. Nach definitivem Scheitern im Fach Biologie ist ein Studienfachwechsel möglich.
9. Ich studiere bereits seit > 2 Semestern Biologie. Muss ich nach dem alten (ab 1.9.08) oder nach dem neuen (ab 1.08.10) Anhang zum Studienplan Biologie weiterstudieren?
Die wesentlichsten Änderungen zwischen dem alten und dem neuen Anhang betreffen einerseits die Schwerpunktjahre und andererseits zwei Veranstaltungen des ersten Jahrs Biologie. Neu gibt es ab dem Herbstsemester 2010 kein Praktikum Zoologie (1 ECTS) mehr, dafür wird die Vorlesung Zoologie sowie die Vorlesung Biodiversität der Tiere I um je 0.5 ECTS erweitert.
Drittes Jahr:
Wer vor dem 1.8.2010 bereits Leistungen für sein / ihr drittes Jahr in Biologie erbracht hat, studiert nach dem alten Anhang weiter, alle anderen studieren nach dem neuen Anhang.
Zoologie / Biodiversität der Tiere I:
Wer einen ungenügenden Erstantritt dieser Veranstaltungen wiederholen muss, erhielt bei den Wiederholungen im August / September 2010 noch die alten ECTS, da diese Prüfungen sich auf das HS09 bezogen. Ab HS10 sollten Studierende für eine Wiederholung dieser Fächer die Vorlesungen erneut besuchen, da die Inhalte erweitert wurden! Wer die Prüfung wiederholen muss, aber nicht in der Lage ist, die Vorlesungen erneut zu besuchen, soll mit den verantwortlichen Dozenten direkt Kontakt aufnehmen, um in Erfahrung zu bringen, welche zusätzlichen Lerninhalte aufzuarbeiten sind.