FAQ Major Biologie

Wo informiere ich mich über die Regeln zum Studiengang Bachelor in Biologie?

Muss man sich für die Vorlesungen anmelden? Finden Anwesenheitskontrollen statt?

Vorlesungen:

Für die Vorlesungen der ersten zwei Studienjahre Biologie melden sich die Studierenden im KSL an. Es finden keine Anwesenheitskontrollen statt. Die DozentInnen informieren in der ersten Vorlesungsstunde über die Bedingungen für den erfolgreichen Besuch ihrer Veranstaltungen (Abgabe von Übungen o.ä.).

Praktika:

Für die Teilnahme an Praktika melden sich die Studierenden selber an. Meistens werden sie im Rahmen der dazugehörigen Vorlesung aufgefordert, sich anzumelden. Ansonsten kann den KSL-Einträgen entnommen werden, bis wann man sich anmelden muss, und über welche Plattform (KSL oder ILIAS).

Übungen:

Die Übungen sind obligatorisch. Die Studierenden müssen mit Anwesenheitskontrollen rechnen.

Ich möchte per Frühjahrssemester (FS) ins Biologie-Studium (Major) an der Universität Bern einsteigen. Ist das möglich?

Die Antwort auf diese Frage hängt entscheidend von den bereits erbrachten Vorleistungen ab. Grundsätzlich beginnt das Studium Major in Biologie im Herbstsemester (HS).

Fachwechsler aus Pharmazie und Biochemie (UniBe):

Ein Wechsel von Pharmazie oder Biochemie nach dem ersten Semester ist möglich, sofern die Leistungen Genetik I, Zellbiologie I sowie Allgemeine Chemie I erbracht wurden. Diese Pflichtleistungen müssen bei einem Wechsel mitgenommen werden. Über die Anrechnung von weiteren Leistungen wird sur dossier entschieden. Die Planung des FS erfolgt individuell.

Studierende von anderen Schweizer Universitäten:

Grundsätzlich können Studierende, die bereits ein Semester in Biologie (oder Biomedizinische Wissenschaften) im 2. Semester Biologie (FS) einsteigen. Dennoch sollten folgende Aspekte unbedingt bedacht werden:

  • Die Aufnahme ins 2. Semester bedeutet nicht automatisch, dass alle ECTS des vorgängigen Studiengangs angerechnet werden können. (Die Frage der Anrechnungen kann erst beantwortet werden, wenn definitive Notenblätter der ersten Uni vorliegen)
  • Die Erfahrung zeigt, dass Studierende, die mitten im akademischen Jahr die Universität wechseln, in der Regel mehr Semester für den Abschluss des Studiums benötigen, als Studierende, die nicht wechseln.
  • Es besteht die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Studienjahrs Biologie an einer anderen Schweizer Universität (d.h. min. 60 ECTS) direkt ins zweite Studienjahr Biologie an der Universität Bern zu wechseln. Auf diese Weise erfolgt kein Zeitverlust durch den Universitätswechsel.

Wechsel vom Minor zum Major Biologie:

Wer vom Minor Biologie zum Major Biologie wechseln möchte, wird folgendes Vorgehen geraten: Verbleiben Sie im FS noch im bisherigen Studiengang mit Minor Biologie immatrikuliert. Planen Sie Ihr FS individuell. Wechseln Sie erst per HS Ihren Studiengang zum Major Biologie; die bereits erbrachten Leistungen können Sie danach selber vom Minor Biologie zum Major Biologie verschieben. ECTS aus einem abgebrochenen anderen Major können im Wahlbereich des zweiten Studienjahrs (Modul 2E) angerechnet werden.

 

Ich studiere Biologie und bin gleichzeitig erwerbstätig. Geht das und was muss ich dazu wissen?

Ja, Biologie kann in Teilzeit studiert werden. Folgende Punkte sollten Sie dazu wissen:

Alle Studierende haben 8 Semester Zeit, die für den Bachelorabschluss notwendigen Leistungen zu erbringen. Wer neben dem Studium erwerbstätig ist (min. 25% Beschäftigungsgrad nachgewiesen), hat Anrecht auf Studienzeitverlängerung. Es macht nur dann Sinn, eine Studienzeitverlängerung zu beantragen, wenn sicher ist, dass 8 Semester nicht ausreichen werden. Ob eine Studienzeitverlängerung tatsächlich nötig sein wird, kann oft erst nach ca. 4 Semestern eingeschätzt werden.

Da die zeitlichen Verpflichtungen für die Erwerbstätigkeit je nach ArbeitgeberIn sehr unterschiedlich sind, planen Biologiestudierende, die neben dem Studium erwerbstätig sind, ihr Teilzeitstudium in Eigenregie. Eine Meldung hierzu ist nicht notwendig. Die Studienleitung Biologie steht für eine Besprechung der Planung zur Verfügung, damit alle offenen Fragen geklärt werden können.

Wichtig: Alle Praktika sind verpflichtend. Um die Übersicht aller Leistungen, die zu erbringen sind, zu behalten, empfiehlt es sich die Tabellen im Anhang zum Studienplan Biologie auszudrucken und diese zusammen mit den Stundenplänen für die Planung zu verwenden!

Darf der Wiederholungstermin (August/September) als persönlicher Ersttermin wahrgenommen werden?

Für Majorstudierende: Wiederholungsprüfungen in der Biologie stehen nur für "echte" Wiederholer zur Verfügung. Echte Wiederholer sind Personen, welche die Prüfung bereits einmal geschrieben haben und eine ungenügende Note erzielt haben oder Personen, die sich mit Arztzeugnis vom Erstantritt abgemeldet haben.

Minorstudierende dürfen die Wiederholungstermine als persönliche Erstantritte verwenden.

Darf ich eine Wiederholungsprüfung schreiben, auch wenn ich mich im nächsten HS exmatrikuliere?

Die Wiederholungsprüfungen gehören administrativ immer zum Durchführungssemester der Veranstaltung. Exmatrikulierte Studierende können an den Wiederholungsprüfungen teilnehmen, sofern sie im Semester der Durchführung der Veranstaltung immatrikuliert waren.

Wie entsteht die Gesamtnote eines Moduls?

Die Note der Leistungskontrolle einer Lehrveranstaltung wird multipliziert mit den ECTS dieser Lehrveranstaltung. Alle derart ECTS-gewichteten Noten des Moduls werden zusammengezählt und das Ganze durch die Summe der ECTS des Moduls geteilt. Leistungen, die nur mit "bestanden" bewertet wurden, fliessen nicht in die Berechnung der Modulnoten ein.

Wann ist ein Modul bestanden?

Ist der ECTS-gewichtete Notendurchschnitt des Moduls ≥4.0, so ist das Modul bestanden.

Spielt die Anzahl ungenügende Noten eine Rolle für das Bestehen?

Die Anzahl ungenügende Noten wird nicht berücksichtigt.

Kann ich eine ungenügende Note / ungenügende Noten kompensieren?

KSL rechnet ungenügende Noten erst in die (nach ECTS gewichteten) Modulnoten ein, wenn Studierende die Funktion "Note kompensieren" anwählen. In der Spaltenüberschrift wird die gewichtete Modulnote angezeigt. Ist das Minimum an ECTS im Modul erreicht und die Modulnote genügend, erscheint ein "E" auf grünem Hintergrund, d.h. das Modul ist "erfüllt" / bestanden.

Um eine Anrechnung einer ungenügenden Note rückgängig zu machen, reicht es aus, diese in die Zwischenablage und dann wieder zurück ins Modul zu verschieben. Eine Prüfungsanmeldung für eine zulässige Wiederholung sollte trotz Anrechnung möglich sein.

Können Prüfungen wiederholt werden?

Die Prüfungen (Leistungskontrollen) für einzelne Lehrveranstaltungen können maximal einmal wiederholt werden. Genügende Leistungskontrollen können nicht wiederholt werden. Im Wiederholungsfall zählt die Bewertung der zuletzt abgelegten Leistungskontrolle (siehe Art. 37 RSL).

Ich schreibe die Wiederholung ein Jahr nach meinem Erstantritt und kann mich im KSL nicht für die Wiederholung anmelden.

Wählen Sie in der Planungssicht zuerst die Funktion "Erneute Planung in anderem Semester" bei der betreffenden Leistung. Sie können dann das neue Semester (i.d.R. im folgenden akademischen Jahr) anwählen und sich entsprechend anmelden.

Welche Leistung(en) muss ich wiederholen?

Die Module müssen bestanden sein. Jede Prüfung, die ungenügend ausfällt, darf nur einmal wiederholt werden. Es gilt immer die zuletzt abgelegte Note.

Wenn alle Noten eines Moduls im KSL eingegangen sind, und Sie bei den ungenügenden Noten dieses Moduls die Funktion «Note kompensieren» angeklickt haben, so rechnet KSL die ungenügende Note(n) in der (nach ECTS gewichteten) Modulnote ein und zeigt Ihnen diese oben im Spaltenkopf an. Wenn dort mindestens 4.0 (und darüber ein "E" auf grünem Grund) erscheint, so muss keine Prüfung in diesem Modul wiederholt werden.

Kann ich das erste Studienjahr wiederholen?

Wer das erste Studienjahr mit den Erstantrittsnoten nicht bestanden hat und vor Beginn seines zweiten Studienjahrs noch nicht alle notwendigen Wiederholungen erbracht hat, kann im dritten und vierten Semester nach individuellem Stundenplan eine Kombination von Veranstaltungen des ersten Studienjahrs (Repetition) und des zweiten Studienjahrs zu belegen. (Die Praktika des ersten Studienjahrs sollten wegen Platzmangel nicht repetiert werden.)

Die Studierenden planen in solchen Fällen selbständig ihre individuellen Stundenpläne . Eine Mitteilung an die Studienleitung ist nicht nötig. In der Studierenden-Datenbank (ZIB) läuft die persönliche Anzahl Semester mit Studienziel Major in Biologie einfach weiter, d.h. sie wird nicht "zurückgesetzt". Studierende brauchen sich erst dann Gedanken über eine Studienzeitverlängerung zu machen, wenn absehbar wird, dass sie alle erforderlichen Leistungen für den Bachelor nicht innert 8 Semestern erbringen können.

Zu beachten: Leistungen des dritten Studienjahrs dürfen erst belegt werden, wenn das erste Studienjahr bestanden ist.

Wer nach den notwendigen Wiederholungen (also mit allen definitiven Noten) das erste Studienjahr nicht bestanden hat, kann die Bestehensnorm nicht einhalten und wird vom weiteren Studium der Biologie ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt an allen Schweizer Universitäten als Grund für eine Nicht-Zulassung zum Studium Bachelor in Biologie. Nach definitivem Scheitern im Fach Biologie ist ein Studienfachwechsel möglich.

Ich plane, im nächsten Sommer den Numerus Clausus (NC) für Human-/Veterinärmedizinstudium zu schreiben.

Kann ich mir Leistungen aus dem Studiengang Biologie für mein späteres Studium in Medizin anrechnen lassen?

Diese Frage liegt in der Zuständigkeit der Studienleitungen der Medizin-Studiengänge. Studierende erkundigen sich deshalb dort:

Studienleitung Veterinärmedizin

Studiendekanat Humanmedizin

Falls ich den NC nicht bestehe, werde ich nächsten Herbst mit Biologie weiterfahren. Was muss ich dazu wissen?

Alle erbrachten Leistungen verbleiben im KSL und müssen mitgenommen werden. Ungenügende Leistungen dürfen maximal einmal wiederholt werden. Es gilt immer die zuletzt abgelegte Note. (Siehe Prüfungsreglement der Phil.-nat. Fakultät, RSL).

Ein Ausschluss aus dem Studiengang Biologie kann erst erfolgen, wenn ein Modul des Biologie-Studiums definitiv nicht bestanden ist. Oder aber wenn absehbar wird, dass ein Modul, in dem noch Leistungen ausstehend sind, auch mit den bestmöglichen Noten nicht mehr bestanden werden kann. Mehr dazu hier.

Die Anzahl Semester im Studiengang Biologie läuft weiter.

Im zweiten Studienjahr belegen Biologiestudierende eine Wahlleistung im Umfang von 5 ECTS (Modul 2F). Es dürfen mehrere Wahlleistungen im Umfang von total maximal 7 ECTS im Modul 2F angerechnet werden und zwar nur, wenn 5 ECTS nicht mit einer einzigen Veranstaltung erreicht werden können.

Es gelten folgende Einschränkungen:

  • Es dürfen keine Pflichtveranstaltungen des Bachelorstudiums Biologie als Wahlveranstaltung angerechnet werden.
  • Die Veranstaltungen der Medizinischen und Veterinärmedizinischen Fakultäten stehen (in der Regel) nicht als freie Leistungen zur Verfügung.
  • Es ist darauf zu achten, dass der Bachelor-Studiengang am Schluss (also nach dem 3. Jahr) total nicht mehr als 185 ECTS umfasst.

Wie finde ich gesamtuniversitäre Wahlleistungen?

Durchsuchen Sie das KSL nach Veranstaltungen, die Sie interessieren. In den Feldern „Beschreibung“ und „Studium: Anrechnung“ sollten Sie Angaben zum Zielpublikum sowie zur Anrechenbarkeit als Wahlleistung bzw. freie Leistung finden.

Muss ich mich für diese Veranstaltungen anmelden?

Die verantwortlichen Dozenten der Veranstaltungen geben im KSL an, ob eine Anmeldung für die Teilnahme erwünscht ist, und über welche Plattform (KSL oder ILIAS) Sie sich anmelden müssen. Falls die Veranstaltung eine Anmeldefrist hat, so ist diese ebenfalls dem KSL-Eintrag zu entnehmen.

Darf ich an jeder Veranstaltung teilnehmen?

Grundsätzlich sollte man den KSL-Einträgen entnehmen können, ob Sie die Veranstaltung als freie Leistung belegen können. Falls ein KSL-Eintrag zu einer Veranstaltung, die Sie interessiert, die notwendigen Informationen nicht enthält, können Sie dem Dozenten per Mail eine Anfrage zur Teilnahme schicken. (Geben Sie jeweils Ihren Studiengang und Anzahl Semester in Ihrer Mailkorrespondenz an.)

In welchem Semester mache ich die Wahlleistung(en)?

Sie wählen frei, in welchem Semester Sie Wahlleistungen belegen. Den Stundenplänen können Sie entnehmen, wann Sie freie Kapazitäten haben.

Angebote der Biologie für Wahlbereich 2. Studienjahr:

Studierende können entweder ein Sommerpraktikum oder eine zweite Semesterarbeit machen. Die Anmeldung für beide Angebote läuft jeweils bis 31. Oktober für die Durchführung im Folgejahr.

Sommerpraktika in Biologie

Es handelt sich um Blockkurse zu 3 Wochen im Sommer (in der prüfungsfreien Periode) angeboten werden. Es werden Plätze für Arbeiten in diversen Forschungsgruppen nach dem Prinzip first come - first served vergeben. Die Sommerpraktika werden mit bestanden / nicht bestanden bewertet (keine Benotung). Es muss kein schriftlicher Bericht abgegeben werden. Die Arbeiten bestehen aus individuellen Aufgaben in den Forschungsgruppen, meist durch Assistierende betreut.

Voraussetzungen, die bis vor Antritt des Sommerpraktikums erfüllt sein müssen, um teilzunehmen:
a) erstes Studienjahr abgeschlossen und bestanden
b) 4 Semester Biologie absolviert haben
c) mindestens 90 ECTS im Studiengang Major Bachelor Biologie bestanden.

WICHTIGER HINWEIS: Die Plätze werden nach dem Prinzip "first come, first served" vergeben. Erfahrungsgemäss ist ein Grossteil der verfügbaren Plätze innert kurzer Zeit nach der Anmeldestart besetzt.

Wer keinen Platz in der gewünschten Gruppe erhält, kann sich bis Ende Oktober für eine zweite Semesterarbeit (siehe unten) anmelden. Deshalb: Wenn Sie sich für ein Sommerpraktikum anmelden, so melden Sie sich bitte nicht gleichzeitig auch für die zweite Semesterarbeit an.

Optionale zweite Semesterarbeit in Biologie

Die Biologie-Studierenden können für den Wahlbereich des zweiten Studienjahrs eine zweite Semesterarbeit in Biologie (2 ECTS) schreiben. Die verbleibenden ECTS für den Wahlbereich können selbstverständich frei gewählt werden.

Wichtig: Betreuerinnen und Betreuer von Sommerpraktika (SPR) stehen in der Regel nicht zur Verfügung für die Betreuung einer zweiten Semesterarbeit.

Anmeldung bis 31. Oktober direkt per E-Mail direkt bei Frau Baumann unter Angabe von 3 Prioritäten. Die Anmeldung ist verbindlich.

Wer sich für ein Sommerpraktikum anmeldet, soll sich erst dann für die zweite Semesterarbeit anmelden, wenn er / sie keinen Platz zugeteilt bekommt. (Die Zuteilung der SPR wird ca. Mitte Oktober mitgeteilt.)

Informations-Veranstaltung zum dritten Studienjahr Biologie

Mittwoch, 24. April 2024, 16:15 - 17:00 Uhr,  Haller-Auditorium (Baltzerstrasse 1)

  1. Administrative Informationen (Rechtliches, Anmeldung) – N. Baumann
  2. Infos zu den 3 angebotenen Schwerpunkten – die BeraterInnen des 3. Jahres (Erb, Heussler, Heckel)
  3. Fragen

Wann muss ich mich entscheiden, welchen Schwerpunkt ich im dritten Jahr machen möchte?

Die Studienleitung Biologie veranstaltet jedes Jahr im April eine Informations-Veranstaltung zum dritten Jahr Biologie für die Studierenden im vierten Semester. Am Anlass referieren die Berater der drei Schwerpunktjahre Pflanzenwissenschaften, Ökologie & Evolution und Zellbiologie und stehen für Fragen zur Verfügung. In den Wochen danach werden i.d.R. Führungen durch die Institute und Abteilungen angeboten. Die Anmeldung fürs dritte Jahr Biologie erfolgt dann bis Mitte Juni via ILIAS.

Wie melde ich mich fürs dritte Studienjahr Biologie an?

Die Biologiestudierenden melden sich jeweils Ende des 4. Semesters via ILIAS-Link für das Schwerpunktjahr (5. und 6. Semester) an.

Anmeldung im ILIAS vom 24. April bis 1. Juli 2024

Wie ist das dritte Studienjahr zusammengesetzt?

Im Anhang zum Studienplan Biologie finden Sie die Übersicht über die Module sowie Angaben zu den Pficht- und Wahlbereichen.

Wer beantwortet meine Fragen zum dritten Studienjahr?

Die Organisation der Lehrveranstaltungungen im dritten Studienjahr wird von den jeweiligen Insituten verantwortet. Fragen zur Zusammensetzung der Module, Organisation und Anrechenbarkeit von Leistungen usw. beantworten die drei Berater der Schwerpunktjahre:

Hat die leitende Professorin / der leitende Professor das alleinige Entscheidungsrecht über genaue Dauer und Aufwand der Bachelorarbeit?

Der Aufwand ist in den ECTS-Punkten festgelegt. 10 ECTS entsprechen einem Arbeitsaufwand von 250 bis 300 Arbeitsstunden. Dies sollten die DozentInnen einschätzen können.

Kann man die Bachelorarbeit zu zweit machen, wenn der leitende Professor einverstanden ist?

Ja, siehe dazu Reglement über das Studium und die Leistungskontrollen an der Phil.-nat. Fakultät (RSL):
Artikel 27: Bachelorarbeiten können als Gruppenarbeiten verfasst werden, jedoch muss der Anteil aller Beteiligten klar ersichtlich sein.
Artikel 43, Absatz 2: Bei einer Bachelorarbeit, die aus einer Gruppearbeit besteht, werden die Anteile der Beteiligten unabhängig benotet.

Was mache ich mit überschüssigen ECTS?

Im Bachelor können maximal 185 ECTS verbucht werden. Überschüssige ECTS können an zwei Orten im KSL hinterlegt werden:

A) Zwischenablage: Wählen Sie diese Lösung für ECTS, die Sie später an einem anderen UniBe-Studiengang anrechnen lassen möchten. Üblicherweise werden diese ECTS später in einen Masterstudiengang verschoben (Anrechenbarkeit vorbehalten). Leistungen, die sich beim Abschluss des Bachelors in der Zwischenablage befinden, erscheinen NICHT im Diploma Supplement.

B) Spalte "Freiwillige Zusatzleistungen": Wählen Sie diese Spalte für das Ausweisen von überschüssigen ECTS wenn Sie wissen, dass Sie die UniBe verlassen werden. Im Abschlussdokument (Diploma Supplement) werden diese ECTS aufgelistet.

Kann man den Master an der Uni Bern oder an anderen Universitäten beginnen, ohne den Bachelorabschluss zu haben?

Wenn Sie planen, nach dem Bachelorabschluss in Biologie an der Universität Bern zu bleiben für einen konsekutiven Master, so dürfen Sie im letzten Jahr des Bachelors bereits Leistungen für den Master belegen. Die Anmeldung für das Masterstudium sollte aber erst erfolgen, wenn der Bachelorabschluss bevorstehend ist. Achtung: Grundsätzlich darf man erst dann die Masterarbeit beginnen, wenn der Bachelorabschluss vorliegt.

Wenn Sie nach dem Bachelor an eine andere Universität wechseln möchten für ein Masterstudium, müssen Sie sich bei der anderen Universität erkundigen über die Fristen für die Anmeldung und Einreichung aller Dokumente. In der Regel erfolgt die Anmeldung ca. 6 Monate vorher und die Dokumente (Bachelorabschluss) können nachgereicht werden.

Ich schliesse mein Studium ab. Muss ich mich erneut immatrikulieren, obschon ich nur noch die Bachelorarbeit abgebe und keine Leistungen im neuen Semester beziehen werde?

Gemäss Auskunft des Dekanats der phil nat Fakultät brauchen Studierende sich nicht wieder zu immatrikulieren, wenn die Note für die Bachelorarbeit BIS ENDE Kalenderwoche 7 (Frühjahrssemester) respektive 37 (Herbstsemester) im KSL eingetragen ist. 

Ich schliesse meinen Bachelor in der Zeit um Semesterbeginn ab und mache einen konsekutiven Master an der UniBe.
Mit welchem Studienziel (Bachelor / Master) immatrikuliere ich mich für das kommende Semester?

Bei der Erneuerung der Semesterimmatrikulation können Studierende die Option "Antrag auf Umschreibung" anwählen. Wenn der Abschluss durch das Dekanat bis 31. Oktober (Herbstsemester) / 31. März (Frühjahrssemester) erfolgt ist, werden Studierende (durch das ZIB) vom Bachelor in den Master um-immatrikuliert.

Weitere Informationen des ZIB und des Studiensekretariats des Dekanats (Phil.-nat. Fakultät) zum Thema finden Sie hier: