Leistungskontrollen / Prüfungen

Sobald die Prüfungstermine bekannt sind, werden die An- und Abmeldefristen im KSL publiziert und die Studierenden können sich anmelden.

  • Die Anmeldung zu den Leistungskontrollen ist obligatorisch.
  • Ohne gültige Prüfungsanmeldung werden Studierende nicht zur Prüfung zugelassen.
  • Verspätete Anmeldungen werden nicht entgegengenommen!
  • Veranstaltungen mit Praktikum: unbedingt KSL-Stammnummern für kombinierte Prüfung verwenden (siehe Prüfungspläne)!

Anmelden

Die Studierenden melden sich fristgerecht im KSL an.

Nur Status "angemeldet zur Leistungskontrolle" (code LK, Farbe: dunkelgelb) im KSL berechtigt zur Teilnahme an Leistungskontrolle.

Die Stati "in Planung" (code PL, Farbe: grau) sowie "angemeldet zur Lehrveranstaltung" (code LV, Farbe: hellgelb) berechtigen beide NICHT zur Teilnahme an der Leistungskontrolle!

Abmelden

Wer sich von einer Prüfung abmelden möchte, kann dies ohne jegliche Begründung bis 2 Wochen vor Prüfungstermin direkt im KSL machen.

Spätere Abmeldungen: siehe unten bei Stichwort "Prüfungsunfähigkeit".

Vorsicht: Wer eine Prüfung in einem späteren akademischen Jahr wiederholt, muss im KSL bei der betroffenen Veranstaltung zuerst "erneute Planung in einem anderen Semester" anwählen!

Ersttermine

Die Studierenden müssen immer den Ersttermin wahrnehmen.

Die Ersttermine finden im Anschluss ans Semester statt (Leistungen des Herbstsemesters werden im Januar / Februar, Leistungen des Frühjahrssemesters im Juni / Juli geprüft).

Zweittermine / Wiederholungstermine

Die Wiederholungstermine stehen nur für "echte Wiederholer" zur Verfügung. Diese Prüfungen finden für das 1. bis 4. Semester in den letzten Wochen der Semesterferien (Ende August + erste Hälfte September) statt. Teilnahme an den Wiederholungsprüfungen ist nur für Studierende möglich, welche...

... die Prüfung bereits ungenügend abgelegt haben.
... für den Ersttermin angemeldet waren, jedoch zum Zeitpunkt der Prüfung krank / verunfallt waren (Arztzeugnis!).
... eine Terminüberschneidung mit einer Prüfung des Majors (Hauptfach) haben (nur für Minor-Studierende!)

Bis einen Monat nach Bekanntgabe der Noten (elektronische Meldung durch KSL) können die Prüfungen eingesehen werden (siehe Artikel 26, Absatz 4 RSL). Bitte kontaktieren Sie das zuständige Institutssekretariat, um einen Termin für die Prüfungseinsicht zu vereinbaren.

Kontaktpersonen für Prüfungseinsichten
  Institut Kontakt 
  Institut für Pflanzenwissenschaften
sandra.ryf@unibe.ch
  Institut für Ökologie und Evolution
susanne.holenstein@unibe.ch
  Institut für Zellbiologie
jennifer.baker@unibe.ch

Abmeldungen (weniger als 14 Tage vor der Leistungskontrolle):

Eine Abmeldung ist nur mit zwingenden Gründen möglich (siehe Prüfungsreglement der phil.-nat. Fakultät RSL 18, Art. 32)

Abmeldungen sind an die Studienleitung Biologie mit Kopie an die verantwortlichen Examinatoren zu schicken, andernfalls gilt die Leistungskontrolle als nicht bestanden mit der Note 1.

Bei Erkrankung / Unfall bitte Arztzeugnis so rasch wie möglich an das Sekretariat der Studienleitung schicken!

"Prüflinge haben eine allfällige krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit unverzüglich unter Vorlage eines ärztlichen Attests geltend zu machen und die Prüfung abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten. Wer sich in Kenntnis einer bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung einer Prüfung unterzieht oder diese fortsetzt, nimmt das Risiko eines Misserfolgs bewusst in Kauf und kann sich nicht im Nachhinein auf Prüfungsunfähigkeit berufen." (Rechtsdienst)

Das Departement Biologie hat im April 2015 Richtlinien zur Durchführung von schriftlichen Leistungskontrollen verabschiedet.