FAQ Minor in Biologie

Die häufigen Fragen zum Minor in Biologie (FAQ) sind thematisch geordnet. Klicken Sie auf das + Zeichen, um die Fragen und Antworten zu sehen.

  • Im Anhang zum Studienplan Biologie steht, was Sie alles erbringen müssen (siehe Register "Studienplan und Reglement")
  • In den Stundenplänen der ersten zwei Jahre Biologie finden Sie Infos zur Durchführung der obligatorischen Leistungen für die Minors (siehe Register "Planung, Anmeldung, Teilnahme")

Welcher Studienplan und welcher Anhang zum Studienplan gelten für mich?

Studienplan und Anhang 2014: alle Studierende, die vor HS21 einen Minor in Biologie begonnen haben.
Studienplan 2020 mit Anhang 2021: alle Studierende, die ab HS21 einen Minor in Biologie beginnen.

Muss ich in meinem ersten Studienjahr Leistungen für meinen Minor in Biologie erbringen?

Wegen Überschneidungen mit ihrem Hauptfach (Major), müssen Studierende selber ihre individuellen Stundenpläne erstellen. Bei Studiengängen, die im ersten Jahr sehr viele Pflichtleistungen verlangen, kann es sein, dass Studierende in den ersten beiden Semestern noch keine Leistungen für ihren Minor erbringen können; dafür holen sie dies in späteren Semestern (mehr Stundenplanfreiheit vom Hauptfach) nach.

Welche Veranstaltungen darf ich in meinem Minor Biologie anrechnen?

Im Anhang zum Studienplan Biologie ist geregelt, welche Pflichtleistungen (Modul A) zu erbringen sind und aus welchen anderen Angeboten der Biologie gewählt werden darf. Siehe Register "Reglement und Studienplan"

Für die Suche für den Wahlbereich empfehlen wir die Suchart "Veranstaltungsbaum" im KSL. Klicken Sie auf Biologie, dann auf den zutreffenden Studiengang und dann auf das Modul / die Module für die Sie Veranstaltungen suchen. Systembedingt zeigt das KSL (online Vorlesungsverzeichnis) leider nicht eine abschliessende Liste aller Leistungen, die im Wahlbereich anrechenbar sind (beispielsweise neue Angebote, für die die Anrechenbarkeit noch lückenhaft erfasst ist). Sie können sich deshalb auch via Webseiten der Institute (IPS, IEE + IZB) unter den Stichworten "Lehrangebote" / "teaching 3. Jahr" informieren. Bei Unklarheiten hierzu wenden Sie sich bitte an die Studienleitung Biologie (Frau Baumann).

Wo finde ich die Stundenpläne für die Biologie?

Hier

Muss man sich für die Vorlesungen anmelden? Findet in den Vorlesungen eine Anwesenheitskontrolle statt?

Für die Vorlesungen der ersten beiden Studienjahre Biologie gibt es normalerweise keine Anmeldepflicht noch eine Anwesenheitskontrolle. Wegen der Covid-19 Pandemie werden nun aber für praktisch alle Veranstaltungen KSL-Anmeldungen verlangt. In den KSL-Einträgen wird hierzu jeweils informiert.

Für Teilnahme an den Praktika müssen sich die Studierenden selber anmelden (meistens über die ILIAS-Ordner, Links siehe KSL-Einträge). Oft gibt es eine begrenzte Anzahl Plätze und diese werden unter Umständen prioritär an die Major-Studierenden vergeben.

Muss ich die Praktika zu den Veranstaltungen im Modul A belegen?

Der Besuch der Praktika zu den Veranstaltungen Zellbiologie I, Biodiversität der Tiere II, Pflanzenbiologie und Pflanzenökologie I ist nur für Minor-Studierende mit Studienziel 60 ECTS Biologie PH-S2 (Kandidaten für das Zweitfach Biologie) obligatorisch. Alle anderen "regulären" Minor-Studierende können wählen, ob sie die zugehörigen Praktika belegen möchten oder nicht. Wichtig: Aufgrund grosser Platzknappheit mussten in den letzten Jahren Zulassungsbeschränkungen eingeführt werden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig in den entsprechenden KSL-Einträgen, ob für das gewünschte Praktikum Plätze für reguläre Minor-Studierende angeboten werden.

Werden mir die ECTS für die Praktika im Modul A angerechnet?

Ja, die ECTS werden Ihnen im Modul A angerechnet. Sie leisten dann umso weniger ECTS im Modul B.

Ich kann im ersten Semester meines Minors in Biologie nur eine Veranstaltung des Moduls A belegen. Darf ich aber bereits Leistungen für das Modul B beziehen?

Ja, Sie können - sofern ihr Stundenplan dies zulässt - durchaus bereits im ersten Semester Ihres Minors auch Leistungen des zweiten oder dritten Studienjahrs für das Modul B beziehen (siehe Anhang!). Achten Sie aber darauf, dass diese Leistungen nicht solche sind, die offensichtlich auf eine Leistung des ersten Studienjahrs Biologie aufbauen (d.h. alle mit einem II hinter dem Titel wären in diesem Fall zu vermeiden).

Muss ich zuerst alle Leistungen des Moduls A belegen bevor ich Leistungen für das Modul B belege?

Nein

Wieviele nicht-biologische Leistungen der ersten beiden Studienjahre Biologie darf ich für meinen Minor belegen?

Es gilt die sogenannte Viertelsregel (Art.27 Studienplan 2014 / Art. 26 Studienplan 2020), die besagt, dass maximal ein Viertel der ECTS des ganzen Minors aus nicht-biologischen Leistungen (d.h. Chemie, Statistik, Mathematik, Physik, Biochemie und Philosophie der Biologie) stammen dürfen. Im Zweitfach-Minor sind grundsätzlich keine nicht-biologischen Leistungen anrechenbar.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Leistungskontrollen in Biologie.

Darf der Wiederholungstermin (August/September) als persönlicher Ersttermin wahrgenommen werden?

Minor-Studierende, die eine andere Prüfung am gleichen Datum des Ersttermins haben (d.h. Terminüberschneidung mit Prüfung eines anderen Studiengangs) dürfen die Wiederholungstermine als persönliche Erstantritte verwenden. Dazu ist weder ein vorgängige Meldung an die Studienleitung Biologie, noch ein An- und Abmelden für den Ersttermin erforderlich. Bitte beachten Sie die An- und Abmeldefristen für alle Leistungskontrollen im KSL.

Ich habe zusätzlich zur Vorlesung das Praktikum einer Veranstaltung belegt. Über welche Stammnummer(n) melde ich mich nun für die Prüfung an?

In der Biologie gibt es viele Veranstaltungen, die aus einem Vorlesungs- und einem Praktikumsteil bestehen. Die Praktika sind in der Regel fakultativ für Minor-Studierende (Ausnahme: Zweitfach-Minor). Falls Sie ein zugehöriges Praktikum in der Biologie belegen, so müssen Sie sich nur für die kombinierte Prüfung anmelden. Achten Sie bitte auf die Stammnummern für diese Kombiprüfungen, die Sie den Prüfungsplänen entnehmen können.

Beispiel:

Zellbiologie II (1 ECTS), Anmeldung zur Prüfung nur über die Vorlesung: KSL Stammnummer 1542
Zellbiologie II mit Praktikum (3 ECTS), Anmeldung zur Kombiprüfung: KSL Stammnummer 1543
(Keine Anmeldung zur Prüfung möglich über 100237)

Gibt es eine gesonderte Leistungskontrolle für die Leistung ohne Praktikum?

Die Leistungskontrolle berücksichtigt das Publikum, welche die Leistung ohne Praktikum belegt. Meistens läuft das so, dass der erste Teil der Leistungskontrolle die Vorlesung betrifft und der zweite Teil (evtl. nach einer kurzen Pause) das Praktikum.

Achten Sie bei der Anmeldung im KSL unbedingt darauf, dass Sie sich für die korrekte Prüfung anmelden (separate Stammnummern für Prüfung nur über Vorlesung oder über Vorlesung + Praktikum - bitte Prüfungspläne der Majors anschauen)!

Gibt es eine gesonderte Leistungskontrolle nur über das Praktikum?

Gesonderte Prüfungen zu den Praktika sind in der Regel nicht vorgesehen (Ausnahmen: Praktikum Zellbiologie I und Praktikum Mikrobiologie). Die Studierenden werden deshalb angehalten, ihre Studienplanung so zu gestalten, dass sie die Vorlesung und das dazugehörige Praktikum immer im gleichen Semester besuchen und die Kombiprüfungen (über Vorlesung UND Praktikum) abzulegen.

Wann ist ein Modul bestanden?

Achtung: die Kompensationsregeln unter den beiden Studienplänen 2014 und 2020 sind unterschiedlich!

Für Studierende unter Studienplan 2014 gilt: Um Herauszufinden, ob ein Modul bestanden wurde, werden die Noten aller Erstantritte verwendet.
Ist das Modul mit den Noten der Erstantritte nicht bestanden, so sind alle ungenügende Leistungen des Moduls zu wiederholen. (Artikel 18 Studienplan Biologie 2014). Sehen Sie hierzu das kommentierte Beispiel in der Exceltabelle unten.

Für Studierende unter Studienplan 2020 gilt: Die Module müssen bestanden sein. Es gibt keine Vorschrift, welche oder wieviele Leistungen wiederholt werden müssen.

Gibt es eine maximale Anzahl ungenügende Noten pro Modul?

Die Anzahl ungenügender Leistungen wird nicht berücksichtigt. Massgebend für das Bestehen eines Moduls ist der nach ECTS gewichtete Notenschnitt eines Moduls.

Ich möchte vom bisherigen Biologie-Minor zu einem anderen Biologie-Minor wechseln. Wie gehe ich vor?

Im Rahmen der Erneuerung der Semesterimmatrikulation wählen Sie den neuen Biologie-Minor an. Verschieben Sie im KSL alle bisher erbrachten Leistungen, die sich im Biologie-Minor befinden entweder schon mal in die Zwischenablage oder nach Erscheinen des neuen Biologie-Minors direkt dorthin. Bitte beachten Sie die Angaben im Anhang zum Studienplan Biologie betreffend Anrechenbarkeit von Leistungen in den Biologie-Minors.

Eine Mail an das Sekretariat der Studienleitung Biologie (Frau Baumann) genügt.

Ich möchte nach dem Bachelorabschluss im Masterstudium weiterhin einen Minor im Bereich Biologie machen. Was steht mir da zur Verfügung?

Die Universität Bern bietet zwei Master-Minor-Studiengänge à 30 ECTS an:

  • Master Minor 30 ECTS Ecology & Evolution
  • Master Minor 30 ECTS Molecular Life Sciences

Um zu diesen Minor-Studiengängen zugelassen zu werden, müssen Studierende vorgängig einen Minor von mindestens 60 ECTS auf Stufe Bachelor erbracht haben.

Manche Studiengänge haben auf Stufe Master keinen Minor vorgesehen. Betroffene Studierende können beim Dekanat ihres Major-Studiengangs Antrag auf aussercurriculären Minor stellen.

Ich möchte nach meinem Bachelor Minor einen Major Master in Biologie machen. Ist das möglich?

Wenn Sie sich für einen Major Master in Biologie interessieren, müssen Sie mit der Studienleitung des Master-Studiengangs, welches Sie interessiert, Kontakt aufnehmen und Ihre bisherigen Leistungen ausweisen. Alle Masterstudiengänge in Biologie (Ecology & Evolution, Molecular Life Sciences sowie Bioinformatics & Computational Biology) bauen auf den 180 ECTS Bachelor in Biologie auf.

Die Studienleitung des Masterstudiengangs evaluiert unter diesem Gesichtspunkt Ihre Vorleistungen (Minor in Biologie zu mindestens 60 ECTS plus Inhalte des Bachelor Majors) und macht dann einen Vorschlag zu Nachleistungen, die Sie erbringen müssten, bevor Sie zum Master zugelassen werden können. Der entscheidende Punkt ist, ob diese Nachleistungen 60 ECTS übersteigen:

  • Falls die Liste der Nachleistungen 60 ECTS übersteigen, würde man Ihnen vorschlagen, in den Major Bachelor in Biologie (180 ECTS) einzusteigen (Anerkennung von einzelnen Leistungen aus nicht-Biologie-Bachelor-Major* sowie Anrechnung aller Leistungen aus dem Minor Biologie).
  • Falls diese Nachleistungen ≤ 60 ECTS umfassen, so wird der Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang mit einer Empfehlung (inkl. Liste der vorgeschlagenen Nachleistungen) an den Studienausschuss der Fakultät weitergeleitet.

* Verallgemeinernd kann festgehalten werden, dass nur für die Biologie relevante Leistungen für Anrechnungen berücksichtigt werden können. Die Anrechnung von Biologie-fernen Inhalten (z.B. Sprachwissenschaften) ist nicht möglich.

Sie möchten Biologie als Zweitfach an einem Gymnasium unterrichten?

Gemäss den Richtlinien der EDK (Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) müssen Studierende im Rahmen ihrer fachwissenschaftlichen Ausbildung auf Bachelor- und auf Masterstufe mindestens 90 ECTS-Punkte erwerben. Die fachwissenschaftlichen Leistungen für das Zweitfach Biologie an der phil.-nat. Fakultät der Universität Bern setzen sich wie folgt zusammen: 60 ECTS-Punkte im Bachelorstudium (Minor 60 ECTS PH-S2) plus 30 ECTS-Punkte im Masterstudium (Minor 30 ECTS entweder in Ecology and Evolution oder in Molecular Life Sciences).

Während Bachelorstudium:

Die Studierenden wählen den Minor-Studiengang 60 ECTS Biologie PH-S2, der aus zwei Pflichtmodulen (A + B) und einem Wahlmodul (C) besteht.

Dieser Minor besteht ausschliesslich aus biologischen Leistungen.

Die Zusammensetzung dieses Minor-Studiengangs in Biologie wird im Anhang zum Studienplan Biologie geregelt.

Während Masterstudium:

Studierende wählen einen der beiden spezialisierten Minor-Studiengänge zu 30 ECTS: entweder Minor in Ecology and Evolution oder Minor in Molecular Life Sciences.
Studierende mit Mono-Major (d.h. kein Minor erlaubt auf Stufe Master) stellen bei der Fakultät ihres Majors einen Antrag auf einen extracurricularen Minor.

Kann ich im Minor 60 ECTS PH-SII nicht-biologische Leistungen anrechnen lassen?

Nein, dieser Minor besteht ausschliesslich aus biologischen Leistungen. Bereits erbrachte nicht-biologischen Leistungen (z.B. Chemie, Physik, Mathematik usw.) können daher nur extracurricular ausgewiesen werden.