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Muss ich in meinem ersten Studienjahr Leistungen für meinen Minor in Biologie erbringen?

Wegen Überschneidungen mit ihrem Hauptfach (Major), müssen Studierende selber ihre individuellen Stundenpläne erstellen. Bei Studiengängen, die im ersten Jahr sehr viele Pflichtleistungen verlangen, kann es sein, dass Studierende in den ersten beiden Semestern noch keine Leistungen für ihren Minor erbringen können; dafür holen sie dies in späteren Semestern (mehr Stundenplanfreiheit vom Hauptfach) nach.

Welche Veranstaltungen darf ich in meinem Minor Biologie anrechnen?

Im Anhang zum Studienplan Biologie ist geregelt, welche Pflichtleistungen (Modul A) zu erbringen sind und aus welchen anderen Angeboten der Biologie gewählt werden darf. Siehe Register "Reglement und Studienplan"

Systembedingt zeigt das KSL (online Vorlesungsverzeichnis) leider nicht eine abschliessende Liste aller Leistungen, die im Wahlbereich anrechenbar sind. Studierende, welche Veranstaltungen aus dem 3. Jahr Biologie im Modul B belegen möchten, informieren sich via Webseiten der Institute (IPS, IEE + IZB) unter den Stichworten "Lehrangebote" / "teaching 3. Jahr".

Wo finde ich die Stundenpläne für die Biologie?

Hier

Muss man sich für die Vorlesungen anmelden? Findet in den Vorlesungen eine Anwesenheitskontrolle statt?

Für die Vorlesungen der ersten beiden Studienjahre Biologie gibt es weder eine Anmeldepflicht noch eine Anwesenheitskontrolle. Für Teilnahme an den Praktika müssen sich die Studierenden selber anmelden (meist über die ILIAS-Ordner). Oft gibt es eine begrenzte Anzahl Plätze und diese werden unter Umständen prioritär an die Major-Studierenden vergeben.

Muss ich die Praktika zu den Veranstaltungen im Modul A belegen?

Der Besuch der Praktika zu den Veranstaltungen Zellbiologie I, Pflanzenbiologie I und Pflanzenökologie I ist für Minor-Studierende fakultativ. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Minor-Studierende, welche das Praktikum belegt haben, meist bessere Leistungen erzielen. (Kandidaten für das Zweitfach Biologie müssen die Praktika belegen!)

Werden mir die ECTS für die Praktika im Modul A angerechnet?

Ja, die ECTS werden Ihnen im Modul A angerechnet. Sie leisten dann umso weniger ECTS im Modul B.

Ich kann im ersten Semester meines Minors in Biologie nur eine Veranstaltung des Moduls A belegen. Darf ich aber bereits Leistungen für das Modul B beziehen?

Ja, Sie können - sofern ihr Stundenplan dies zulässt - durchaus bereits im ersten Semester Ihres Minors auch Leistungen des zweiten oder dritten Studienjahrs für das Modul B beziehen (siehe Anhang!). Achten Sie aber darauf, dass diese Leistungen nicht solche sind, die offensichtlich auf eine Leistung des ersten Studienjahrs Biologie aufbauen (d.h. alle mit einem II hinter dem Titel wären in diesem Fall zu vermeiden).

Muss ich zuerst alle Leistungen des Moduls A belegen bevor ich Leistungen für das Modul B belege?

Nein

Wieviele nicht-biologische Leistungen der ersten beiden Studienjahre Biologie darf ich für meinen Minor belegen?

Es gilt die sogenannte Viertelsregel (Art.27 des Studienplans), die besagt, dass maximal ein Viertel der ECTS des ganzen Minors aus nicht-biologischen Leistungen (d.h. Chemie, Statistik, Mathematik, Physik, Biochemie und Philosophie der Biologie) stammen dürfen. Im Zweitfach-Minor sind grundsätzlich keine nicht-biologischen Leistungen anrechenbar.

Gibt es eine gesonderte Leistungskontrolle für die Leistung ohne Praktikum?

Die Leistungskontrolle berücksichtigt das Publikum, welche die Leistung ohne Praktikum belegt. Meistens läuft das so, dass der erste Teil der Leistungskontrolle die Vorlesung betrifft und der zweite Teil (evtl. nach einer kurzen Pause) das Praktikum.

Achten Sie bei der Anmeldung im KSL unbedingt darauf, dass Sie sich für die korrekte Prüfung anmelden (separate Stammnummern für Prüfung nur über Vorlesung oder über Vorlesung + Praktikum - bitte Prüfungsplan der Majors anschauen)!

Gibt es eine gesonderte Leistungskontrolle nur über das Praktikum?

Gesonderte Prüfungen zu den Praktika sind nicht vorgesehen. Eine Aufteilung einer Pflichtleistung des Moduls A in zwei separate Prüfungen wird nicht angeboten. Die Studierenden werden angehalten, ihre Studienplanung so zu gestalten, dass sie die Vorlesung und das dazugehörige Praktikum im gleichen Semester besuchen.

Darf der Wiederholungstermin (August/September) als persönlicher Ersttermin wahrgenommen werden?

Wiederholungsprüfungen in der Biologie stehen nur für "echte" Wiederholer zur Verfügung. Echte Wiederholer sind Personen, welche die Prüfung bereits einmal geschrieben haben und eine ungenügende Note erzielt haben oder Personen, die sich mit Arztzeugnis vom Erstantritt abgemeldet haben.

Minor-Studierende, die nachweisen können, dass sie eine andere Prüfung am gleichen Datum des Ersttermins hatten (d.h. Terminüberschneidung mit Prüfung eines anderen Studiengangs) dürfen die Wiederholungstermine als persönliche Erstantritte verwenden.

Wann ist ein Modul als Ganzes bestanden?

Um Herauszufinden, ob ein Modul bestanden wurde, werden die Noten aller Erstantritte verwendet. Wird das Modul mit den Noten der Erstantritte nicht bestanden, so sind alle ungenügende Leistungen des Moduls zu wiederholen.

Gibt es eine maximale Anzahl ungenügende Noten pro Modul?

Die Anzahl ungenügender Leistungen wird nicht berücksichtigt. Massgebend für das Bestehen eines Moduls ist der nach ECTS gewichtete Notenschnitt eines Moduls.

Ich möchte nach dem Bachelorabschluss im Masterstudium weiterhin einen Minor im Bereich Biologie machen. Was steht mir da zur Verfügung?

Die Universität Bern bietet zwei Master-Minor-Studiengänge à 30 ECTS zur Verfügung:

  • Master Minor 30 ECTS Ecology & Evolution
  • Master Minor 30 ECTS Molecular Life Sciences

Um zu diesen Minor-Studiengängen zugelassen zu werden, müssen Studierende vorgängig einen Minor von mindestens 60 ECTS auf Stufe Bachelor erbracht haben.

Manche Studiengänge haben auf Stufe Master keinen Minor vorgesehen. Betroffene Studierende können beim Dekanat ihres Major-Studiengangs Antrag auf aussercurriculären Minor stellen.

Ich möchte nach meinem Bachelor Minor einen Major Master in Biologie machen. Ist das möglich?

Wenn Sie sich für einen Major Master in Biologie interessieren, müssen Sie mit der Studienleitung des Master-Studiengangs, welches Sie interessiert, Kontakt aufnehmen und Ihre bisherigen Leistungen ausweisen. Alle Masterstudiengänge in Biologie (Ecology & Evolution, Molecular Life Sciences sowie Bioinformatics & Computational Biology) bauen auf den 180 ECTS Bachelor in Biologie auf.

Die Studienleitung des Masterstudiengangs evaluiert unter diesem Gesichtspunkt Ihre Vorleistungen (Minor in Biologie zu mindestens 60 ECTS plus Inhalte des Bachelor Majors) und macht dann einen Vorschlag zu Nachleistungen, die Sie erbringen müssten, bevor Sie zum Master zugelassen werden können. Der entscheidende Punkt ist, ob diese Nachleistungen 60 ECTS übersteigen:

  • Falls die Liste der Nachleistungen 60 ECTS übersteigen, würde man Ihnen vorschlagen, in den Major Bachelor in Biologie (180 ECTS) einzusteigen (Anerkennung von einzelnen Leistungen aus nicht-Biologie-Bachelor-Major* sowie Anrechnung aller Leistungen aus dem Minor Biologie).
  • Falls diese Nachleistungen ≤ 60 ECTS umfassen, so wird der Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang mit einer Empfehlung (inkl. Liste der vorgeschlagenen Nachleistungen) an den Studienausschuss der Fakultät weitergeleitet.

* Verallgemeinernd kann festgehalten werden, dass nur für die Biologie relevante Leistungen für Anrechnungen berücksichtigt werden können. Die Anrechnung von Biologie-fernen Inhalten (z.B. Sprachwissenschaften) ist nicht möglich.