Muss ich in meinem ersten Studienjahr Leistungen für meinen Minor in Biologie erbringen?
Wegen Überschneidungen mit ihrem Hauptfach (Major), müssen Studierende selber ihre individuellen Stundenpläne erstellen. Bei Studiengängen, die im ersten Jahr sehr viele Pflichtleistungen verlangen, kann es sein, dass Studierende in den ersten beiden Semestern noch keine Leistungen für ihren Minor erbringen können; dafür holen sie dies in späteren Semestern (mehr Stundenplanfreiheit vom Hauptfach) nach.
Welche Veranstaltungen darf ich in meinem Minor Biologie anrechnen?
Im Anhang zum Studienplan Biologie ist geregelt, welche Pflichtleistungen (Modul A) zu erbringen sind und aus welchen anderen Angeboten der Biologie gewählt werden darf. Siehe Register "Reglement und Studienplan"
Systembedingt zeigt das KSL (online Vorlesungsverzeichnis) leider nicht eine abschliessende Liste aller Leistungen, die im Wahlbereich anrechenbar sind. Studierende, welche Veranstaltungen aus dem 3. Jahr Biologie im Modul B belegen möchten, informieren sich via Webseiten der Institute (IPS, IEE + IZB) unter den Stichworten "Lehrangebote" / "teaching 3. Jahr".
Wo finde ich die Stundenpläne für die Biologie?
Hier
Muss man sich für die Vorlesungen anmelden? Findet in den Vorlesungen eine Anwesenheitskontrolle statt?
Für die Vorlesungen der ersten beiden Studienjahre Biologie gibt es weder eine Anmeldepflicht noch eine Anwesenheitskontrolle. Für Teilnahme an den Praktika müssen sich die Studierenden selber anmelden (meist über die ILIAS-Ordner). Oft gibt es eine begrenzte Anzahl Plätze und diese werden unter Umständen prioritär an die Major-Studierenden vergeben.
Muss ich die Praktika zu den Veranstaltungen im Modul A belegen?
Der Besuch der Praktika zu den Veranstaltungen Zellbiologie I, Pflanzenbiologie I und Pflanzenökologie I ist für Minor-Studierende fakultativ. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Minor-Studierende, welche das Praktikum belegt haben, meist bessere Leistungen erzielen. (Kandidaten für das Zweitfach Biologie müssen die Praktika belegen!)
Werden mir die ECTS für die Praktika im Modul A angerechnet?
Ja, die ECTS werden Ihnen im Modul A angerechnet. Sie leisten dann umso weniger ECTS im Modul B.
Ich kann im ersten Semester meines Minors in Biologie nur eine Veranstaltung des Moduls A belegen. Darf ich aber bereits Leistungen für das Modul B beziehen?
Ja, Sie können - sofern ihr Stundenplan dies zulässt - durchaus bereits im ersten Semester Ihres Minors auch Leistungen des zweiten oder dritten Studienjahrs für das Modul B beziehen (siehe Anhang!). Achten Sie aber darauf, dass diese Leistungen nicht solche sind, die offensichtlich auf eine Leistung des ersten Studienjahrs Biologie aufbauen (d.h. alle mit einem II hinter dem Titel wären in diesem Fall zu vermeiden).
Muss ich zuerst alle Leistungen des Moduls A belegen bevor ich Leistungen für das Modul B belege?
Nein
Wieviele nicht-biologische Leistungen der ersten beiden Studienjahre Biologie darf ich für meinen Minor belegen?
Es gilt die sogenannte Viertelsregel (Art.27 des Studienplans), die besagt, dass maximal ein Viertel der ECTS des ganzen Minors aus nicht-biologischen Leistungen (d.h. Chemie, Statistik, Mathematik, Physik, Biochemie und Philosophie der Biologie) stammen dürfen. Im Zweitfach-Minor sind grundsätzlich keine nicht-biologischen Leistungen anrechenbar.