Hat die leitende Professorin / der leitende Professor das alleinige Entscheidungsrecht über genaue Dauer und Aufwand der Bachelorarbeit?
Der Aufwand ist in den ECTS-Punkten festgelegt. 10 ECTS entsprechen einem Arbeitsaufwand von 250 bis 300 Arbeitsstunden. Dies sollten die DozentInnen einschätzen können.
Kann man die Bachelorarbeit zu zweit machen, wenn der leitende Professor einverstanden ist?
Ja, siehe dazu RSL Artikel 38:
Absatz 3:
Bachelorarbeiten können als Gruppenarbeiten verfasst werden, jedoch muss der Anteil aller Beteiligten klar ersichtlich sein.
Absatz 4:
Bei einer Bachelorarbeit, die aus einer Gruppearbeit besteht, werden die Anteile der Beteiligten unabhängig benotet.
Was mache ich mit überschüssigen ECTS?
Im Bachelor können maximal 185 ECTS verbucht werden. Überschüssige ECTS können an zwei Orten im KSL hinterlegt werden:
A) Zwischenablage: Wählen Sie diese Lösung für ECTS, die Sie später an einem anderen UniBe-Studiengang anrechnen lassen möchten. Üblicherweise werden diese ECTS später in einen Masterstudiengang verschoben (Anrechenbarkeit vorbehalten). Leistungen, die sich beim Abschluss des Bachelors in der Zwischenablage befinden, erscheinen NICHT im Diploma Supplement.
B) Spalte "Freiwillige Zusatzleistungen": Wählen Sie diese Spalte für das Ausweisen von überschüssigen ECTS wenn Sie wissen, dass Sie die UniBe verlassen werden. Im Abschlussdokument (Diploma Supplement) werden diese ECTS aufgelistet.
Kann man den Master an der Uni Bern oder an anderen Universitäten beginnen, ohne den Bachelorabschluss zu haben?
Ohne BSc-Abschluss können Sie an einer anderen Universität kein Masterstudium beginnen.
Was hat das mit dem Notenschluss auf sich?
Wenn Sie Ihr Masterstudium im folgenden Herbstsemester an einer anderen Universität beginnen möchten, so ist der 31. Juli als Notenschluss einzuhalten. Wichtig: Absprache mit den Dozenten!
Wenn Sie an der Uni Bern weiterstudieren und im 6. Semester sind, so können Sie Ihre Bachelor-Arbeit auch später abgeben. Sie bleiben im darauffolgenden Herbstsemester als BSc-StudentIn immatrikuliert, können aber während dieser Zeit Leistungen für das Masterstudium belegen (via Zwischenablage). Diese Leistungen können dann (z.B. im darauffolgenden Frühjahrssemester) in den Masterstudiengang verschoben werden, sobald der Bachelorabschluss erworben wurde und Sie deshalb auch als MSc-StudentIn immatrikuliert sind. Auf diese Weise können Sie direkt weiterstudieren.
[Empfehlung: auf dem Kontrollblatt der Immatrikulationsdienste die Option Semester-Immatrikulation (anstatt Jahres-Immatrikulation) wählen, damit Sie dann nach dem 7. Semester BSc im 1. Semester MSc immatrikuliert werden können.]
Wenn Sie im 8. Semester sind (und an der Uni Bern weiterstudieren), so ist der 31. Juli als Notenschluss einzuhalten. Ausnahme: Wenn Sie eine Feldarbeit machen, so dürfen Sie dafür bis zum Ende der "Semesterferien" brauchen. Dazu müssen Sie aber ein Gesuch an die Studienleitung richten. Als Studienzeit verlängernder Grund gemäss RSL05 Artikel 7, Absatz 4 bzw. UniSt Artikel 84, Absatz 2 wird "Studienbezogene Praktika ausserhalb der Studienpläne" geltend gemacht.
Kann mit einer "erleichterten " Bewilligung der Anträge für Studienzeitverlängerung gerechnet werden?
Nein. Das Studium kann nur aufgrund wichtiger Gründe, Art. 84 Abs. 2 UniSt. verlängert werden. Siehe aber oben geschilderte Ausnahmen.
Müssen alle, die ihren BSc nicht vor dem 31. Juli beendet haben, einen solchen Antrag stellen?
Nein, nur diejenigen, die bereits im 8. Semester sind. Sie haben ja insgesamt 8 Semester Zeit um Ihren Bachelor abzuschliessen (RSL05 Art. 7 Abs. 2).
Ich schliesse mein Studium ab. Muss ich mich erneut immatrikulieren, obschon ich nur noch die Bachelorarbeit abgebe und keine Leistungen im neuen Semester beziehen werde?
Gemäss Auskunft des Dekanats der phil nat Fakultät brauchen Studierende sich nicht wieder zu immatrikulieren, wenn die Note für die Bachelorarbeit BIS ENDE Kalenderwoche 7 (Frühjahrssemester) respektive 37 (Herbstsemester) im KSL eingetragen ist.
Ich schliesse meinen Bachelor in der Zeit um Semesterbeginn ab und mache einen konsekutiven Master an der UniBe.
Mit welchem Studienziel (Bachelor / Master) immatrikuliere ich mich für das kommende Semester?
Bei der Erneuerung der Semesterimmatrikulation können Studierende die Option "Antrag auf Umschreibung" anwählen. Wenn der Abschluss durch das Dekanat bis 31. Oktober (Herbstsemester) / 31. März (Frühjahrssemester) erfolgt ist, werden Studierende (durch das ZIB) vom Bachelor in den Master um-immatrikuliert.
Weitere Informationen des ZIB und des Studiensekretariats des Dekanats (Phil.-nat. Fakultät) zum Thema: